Gemeindearbeiter (m/w/d) in der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark
Allgemeines:
Die Gemeinde Stüdenitz-Schönermark beabsichtigt zum 01.01.2026 die Stelle eines Gemeindearbeiters (w/m/d) für beide Gemeindeteile mit einer wöchentlichen Arbeitszeit in Höhe von 39 Wochenstunden (individuelle Stundenanpassung möglich) unbefristet zu besetzen.
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und entspricht der Entgeltgruppe 4.Ihre Aufgaben im Wesentlichen:
• Hausmeistertätigkeiten Kindertagesstätte Stüdenitz
• Hausmeistertätigkeiten Kegelbahn und Bürgerhaus Stüdenitz
• Hausmeistertätigkeiten Dorfgemeinschaftshaus Schönermark
• Pflege der Spiel- und Sportplätze
• Pflege der Grünanlagen: Mähen, Windbruch beseitigen
• Winterdienst
• Reinigen der Bushaltestellen
• Pflege der Friedhöfe
• Kleinere bauliche Maßnahmen (Pflasterarbeiten u.ä.)
• Kleinere Reparaturmaßnahmen (Spielgeräte u.ä.)
• Unterstützung bei Veranstaltungen der Gemeinde
Anforderungen:
• eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerksberuf
• ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Flexibilität
• eine eigenständige, gewissenhafte, zuverlässige und teamorientierte Arbeitsweise
• gutes Zeitmanagement
• kompetentes und freundliches Auftreten
• Belastbarkeit
• Führerschein Klasse B
• Kettensägeschein und Freischneideschein sind wünschenswertLeistungen:
• tarifgemäße Bezahlung nach Anlage A des TVöD-V in der Entgeltgruppe 4;
• alle geltenden sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes
(z.B. 30 Tage Erholungsurlaub, Jahressonderzahlung) einschließlich Altersvorsorgesystem (Betriebsrente der Zusatzversorgungskasse Brandenburg)
• flexible Arbeitszeiten
• persönlicher Einarbeitungsprozess
• FahrradleasingBewerbungsunterlagen:
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 16.11.2025 postalisch an Amt Neustadt (Dosse), Personalverwaltung, Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse) oder per E-Mail an .
Hinweis
Es wird gebeten, keine Originalnachweise einzureichen. Aus Kostengründen werden die Unterlagen nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Unterlagen auch elektronisch erfasst und bis zu zwei Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahrt werden. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht.
Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich des Weiteren damit einverstanden, dass die für die Auswahlentscheidung relevanten Daten als nichtöffentliche Beschlussvorlage an das entsprechende Wahlgremium (Gemeindevertretersitzung) weitergegeben werden.Kontakt:
- Gemeinde Stüdenitz-Schönermark
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