Start der 2. Schadstofftour 2025 für private Haushalte und Standortänderung

Im Zeitraum vom 04. August bis zum 12. September findet die zweite Schadstofftour in diesem Jahr im Landkreis
Ostprignitz-Ruppin statt. Alle privaten Haushalte, die an die öffentlichen Abfallentsorgung angeschlossen sind,
können dann wieder direkt vor Ort ihre gefährlichen Abfälle an die Mitarbeiter des Schadstoffmobils übergeben.


Darüber hinaus macht das Schadstoffmobil an den folgenden Samstagen, jeweils in der Zeit von 08:30 bis 12:00
Uhr, auf den Abfallannahmestellen des Landkreises halt.


- Umladestation Temnitzpark in Werder (20. September)
- Annahmestelle Kyritz-Strüwe (22. November)


Die genauen Sammlungstermine und Standplätze finden Sie in Ihrer Abfallfibel, über die Abfall-App „ABFALLimBLICK“
und im Tourenplan auf der Internetseite der Abfallwirtschaft.


Aufgrund der Bauarbeiten in der Pritzwalker Straße in Kyritz wird das Schadstoffmobil am 22. August (11 bis 12
Uhr) wieder in der Graf-von-der-Schulenburg-Straße auf dem Parkplatz an der Wässering haltmachen.


Schadstoffe können nur in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden, pro Person/Haushalt und Sammlungstermin
sind das maximal 50 l bzw. 50 kg. Die Behälter sollten zudem einen maximalen Inhalt von 25 l oder ein Gewicht
von 25 kg nicht überschreiten. Die maximale Behältergröße beträgt 60 l. Die Abfälle dürfen keinesfalls unbeaufsichtigt
abgestellt werden. Größere Mengen, sperrige oder beschädigte sowie offene Behältnisse können aus
Sicherheits- und Kapazitätsgründen in diesem Rahmen/ an diesem Tag nicht angenommen werden. In einem solchen
Fall kann unter der Telefonnummer 03391 688 6756 eine separate Entsorgung abgestimmt werden.
Dispersionsfarben (lösungsmittelfrei), Binderfarben auf Wasserbasis, alle ausgehärtete Farben und Lacke sowie
alte Kosmetika sind keine gefährlichen Abfälle und werden daher nicht angenommen. Diese können, wie auch eingetrocknete
Pinsel, Malerrollen und Abdeckmaterial in der Restmülltonne bzw. die leeren Farbdosen/Eimer in der
Gelben Tonne entsorgt werden.

 

Für Gewerbetreibende besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Schadstoffentsorgung. Hierzu ist die schriftliche Anmeldung bei der Abfallwirtschaft des Landkreises notwendig. Das Anmeldeformular finden Sie unter www.opr.de/abfallwirtschaft-müllentsorgung.


gez. Gaetke

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Neustadt (Dosse)
Di, 29. Juli 2025

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