Tierseuchenallgemeinverfügung Aufhebung der Schutzzone
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die im Rahmen der Bekämpfung der Geflügelpest festgelegte Schutzzone (=Sperrbezirk) und die damit verbundenen Maßnahmen gemäß Tierseuchenallgemeinverfügung vom 29. Oktober 2025 werden für bestimmte Gebiete des Amtes Neustadt (Dosse) und der Stadt Kyritz aufgehoben. Darüber hat das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR heute informiert.
Zu beachten ist dabei, dass die in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 29. Oktober 2025 festgelegten Maßnahmen für die Überwachungszone (=Beobachtungsgebiet) in der bisherigen Schutzzone (=Sperrbezirk) weiter gelten. Auch die für den gesamten Landkreis Ostprignitz-Ruppin geltende Pflicht zur Aufstallung von Geflügel bleibt weiterhin bestehen.
Die genauen Abgrenzungen der Restriktionszonen sind in der Karte unter folgendem Link zu finden: https://www.o-p-r.info/oprmb3/application/tierseuchen
Die Aufhebung der Schutzzone (=Sperrbezirk) tritt am Folgetag dieser Bekanntmachung, also am Sonnabend, 22. November 2025, in Kraft.
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
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