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Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzer und Eigentümer von Bäumen!

22. 02. 2022

Der Niederschlagsmangel der vergangenen Jahre macht es Schädlingen leicht, sich auf den Bäumen einzunisten. Sie sorgen dafür, dass Bäume in kurzer Zeit absterben und umstürzen. Auch gibt es viele Bäume mit gravierenden Schäden im Wurzel-, Stamm- bzw. Kronenbereich, ausgelöst durch Trockenheit, durch Pilzbefall oder durch Totholz. Baumschäden nehmen in den vergangenen Jahren stetig zu, dies bedeutet eine Gefahr für den Verkehr.

 

Um eine Verkehrssicherheit auch im Amt Neustadt (Dosse) zu gewährleisten, werden hiermit die Waldbesitzer und Eigentümer von Bäumen aufgefordert ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzugehen.

 

Die privaten Waldbesitzer müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie für Unfälle haftbar gemacht werden, die von umgestürzten Bäumen oder herabfallenden Ästen verursacht worden sind. Besonderer Sorgfaltspflicht bedarf es bei Waldbeständen, die an öffentlichen Straßen und Wegen grenzen. Hier sind regelmäßige Baumkontrollen mit entsprechenden Fachleuten und bei Bedarf Baumpflegemaßnahmen nötig, um Schadenersatzansprüche auszuschließen. Das gilt auch für Bäume in der zweiten und dritten Reihe entlang von Straßen. Denn selbst dort könnten in Folge eines Dominoeffektes gesunde Bäume mitgerissen werden.

 

Bei Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter des Amtes Neustadt (Dosse) sehr gerne zur Verfügung!

 

Bild zur Meldung: Umgestürzter Baum