Bekanntmachung der Gemeinde Zernitz-Lohm Förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Windberg Zernitz" der Gemeinde Zernitz-Lohm

05. 09. 2022

Bekanntmachung der Gemeinde Zernitz-Lohm

Förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Windberg Zernitz“ der Gemeinde Zernitz-Lohm

 

Die Gemeindevertretung Zernitz-Lohm hat in ihrer Sitzung am 14.06.2022 den Beschluss zur Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans „Windberg Zernitz“ gefasst.

 

Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung von zusätzlichem Bauland. In der Gemeinde Zernitz-Lohm gibt es unvermindert Nachfragen nach Bauland zur Errichtung von Einfamilienhäusern. Aus diesem rund will die Gemeinde Zernitz-Lohm neues Bauland ausweisen. Seit 2015 wurden gezielt mehrere an die Ortslage angrenzende Bereiche auf eine mögliche Neuausweisung als Baulandflächen untersucht.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Zernitz der Gemeinde Zernitz-Lohm südlich der L141 zwischen Zernitz Dorf und Zernitz Bahnhof. Es umfasst eine Fläche von ca. 2,4 ha und umfasst die Flurstücke 160, 242 tlw., 244 tlw., 246 tlw., 248 tlw., und 299 tlw. der Flur 4 der Gemarkung Zernitz.

 

Das neue Baugebiet liegt gegenüber einer bereits vorhandenen Bebauung auf der anderen Straßenseite direkt an der L 141. Es ist geplant, dass die neuen Grundstücke direkt von der Landesstraße aus erschlossen werden. Das Plangebiet ist hinsichtlich der technischen Infrastruktur bislang nicht erschlossen. Die Heranführung der Medien an die vorgesehenen Baugrundstücke erfolgt im Rahmen des Vollzugs des Bebauungsplans.

 

Die Lage des Plangebiets ist untenstehender Abbildung zu entnehmen.

 

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 05.09.2022 bis einschließlich 07.10.2022

 

Montag            8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Dienstag          8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr

Mittwoch            8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Donnerstag      8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Freitag               8.00-12.00 Uhr

 

im Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), Zimmer 10 statt.

Zur Auslegung stehen folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung:

  • Entwurf des Bebauungsplans nach § 13b BauGB, Stand 05/2022
  • Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan, Stand 05/2022
  • Naturschutzfachliche und Artenschutzrechtliche Bewertung, Stand Mai 2022

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des Bebauungsplans „Windberg Zernitz“ verfügbar:

Im Rahmen der Begründung und der Naturschutzfachlichen und Artenschutzrechtlichen Bewertung:

Informationen zu betroffenen Schutzgebieten insbesondere zum Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“ und zum Naturpark „Westhavelland“

Die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt für alle potenziell relevanten Artengruppen bzw. Arten des Bebauungsplangebietes. Faunistische Artenerfassungen wie Brutvogelkartierungen wurden nicht vorgenommen.

Für alle streng geschützten Tier und Pflanzenarten erfolgt eine Relevanzprüfung anhand ihrer artspezifischen Habitatbedingungen und Abschätzung bezüglich vorkommender Biotoptypen.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auf der Homepage www.amt-neustadt-dosse.de sowie im zentralen Landesportal unter www.uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail unter erfolgen. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgegeben haben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Neustadt (Dosse), den 02.08.2022

 

gez.: A. Schumacher

Amtsdirektor

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