Verbrennen von Gartenabfällen
Neustadt (Dosse), den 24. 10. 2022
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Herbstzeit bedeutet auch Laubzeit.
Jeder Gartenbesitzer kennt die Herausforderung der regelmäßigen Entsorgung von Gartenabfällen. Bitte beachten Sie jedoch, dass im Land Brandenburg das private Verbrennen von Laub, Tannennadeln, Garten- und Haushaltsabfällen im Freien verboten ist.
Dies regelt die Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung in §4: "Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten ist nicht zulässig".
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaf des Landes Brandenburg:
Bild zur Meldung: Verbrennen von Gartenabfällen
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