Auskunftssperre

Informationen

 
Durch die Auskunftssperre wird erreicht, dass nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft erteilt wird.  
Allerdings setzt die Eintragung einer Auskunftssperre voraus, dass ein berechtigtes Interesse (z.B. Schutz vor einer Bedrohung) an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person besteht. Eine ausführliche Begründung oder Nachweispapiere (Anzeige bei Polizei, gerichtliche Urteile, Arbeitgeberschreiben etc.) sind dem Antrag beizufügen.  Eine Auskunftssperre aufgrund beruflicher Tätigkeit wird nicht in jedem Fall gewährt und erfolgt nach Einzelfallprüfung)
 

Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
 
Kosten
  • Die Auskunftssperre ist kostenfrei

 

Kontakt

Tel: 033970/ 95210

Tel: 033970/ 95214

E.Mail: