Beglaubigungen

Informationen

 

Eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten/ Urkunden (nicht Personenstandsurkunden) kann vorgenommen werden, wenn diese von einer Behörde stammt oder für eine Behörde benötigt wird, außer es bestehen Beglaubigungsverbote (siehe hierzu Informationen).  Eine Beglaubigung von Handzeichen (Unterschriften) erfolgt nach Unterzeichnung vor Ort auf dem entsprechden Antragsformularen.

 

Sie benötigen:

 

Bitte legen Sie zur Ausfertigung einer Beglaubigung immer das Original und ggfs. die Abschrift
(Kopie, Vervielfältigung) vor.

Informationen zu Beglaubigungen

 

Kosten

 

Die Beglaubigung von Handzeichen (Unterschrift) 3,00 EUR
Die Beglaubigung von Urkunden/Dokumenten je 2,00 EUR zzgl Kopiergebühren je Seite 0,50 EUR

 

Kontakt

Tel: 033970/ 95210

Tel: 033970/ 95214

E.Mail: