Gewerbeanmeldung

Informationen 
 

Bevor Sie ein Gewerbe starten, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung.  
Angemeldet werden muss jede auf Gewinnerzielung und auf Dauer gerichtete selbstständige

Tätigkeit.  
 
Wir unterrichten für Sie unter anderem Finanzamt, Hauptzollamt, Gesundheitsamt, IHK,
Berufsgenossenschaft, Arbeitsamt, Statistisches Landesamt, Gewerbeaufsichtsamt und
Handwerkskammer von Ihrer Gewerbeanmeldung.
 
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Erlaubnispflichtige Gewerbe sind die gewerblichen Tätigkeiten, bei denen ein besonderes
Schutzinteresse besteht. Das sind z.B. Makler, Versteigerer, Pfandleiher, Betreiber

Spielhallen, Bewacher etc.
 

Die Auflistung ist nicht abschließend. Über Einzelheiten werden Sie im Bürgerbüro

informiert.

 
Unterlagen

 

  • Personalausweis, Reisepass, ggf. Vollmacht
  • Beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (z.B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
  • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie einer Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister bei z.B. einer „GmbH i.G.“
  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeanmeldung
  • ausgefülltes Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Geschäftsführern

 

Formulare
 

Gewerbeanmeldung (zur Bearbeitung)


Kosten


Die Gebühr der Gewerbeanmeldung für eine natürliche Person beträgt   26,00 €.
Für juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertreter wird eine Gebühr von  31,00 €
erhoben und für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter     13,00 €.
 
Bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und
jeden gesetzlichen Vertreter um 8,00 €.
 

 

Unter www.neustadt-dosse.de haben wir für Sie Formulare für die Gewerbeabmeldung
bereitgestellt. Sie können diese Formulare ausdrucken und ausgefüllt an das Gewerbeamt

schicken.

 

Kontakt

Frau Plän

Tel: 033970/ 95240

E.Mail: