Personenstandsurkunden

Informationen

 

Ausstellung von Personenstandsurkunden, der im Amt Neustadt (Dosse) registrierten Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle.
Hierzu zählen:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden  
  • Sterbeurkunden
  • beglaubigte Abschriften aus den Geburten-, Ehe- und Sterberegistern
  • Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen (Eheschließung/ Geburt/ Sterbefall)

 

Hinweis: Urkunden können bestellt werden, wenn die Person im Amtsbereich geboren,
geheiratet bzw. Lebenspartnerschaft begründet hat oder verstorben ist.  

 

Informationen zur Beantragung von Personenstandsurkunden

 

Antragsberechtigte Personen

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 62 des
Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht,
sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch

Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein

Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. 
 

Rechtsgrundlage  


Personenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsverordnung (PStV)

 

Kontakt

Frau Heidrich

Tel: 033970/ 95241

E.Mail: