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Bekanntmachung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „PVA Schönermark-Süd“ gem. § 3 (2) BauGB

28. 03. 2022

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 24.02.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „PVA Schönermark-Süd“, die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Ziel des Bebauungsplans „PVA Schönermark-Süd“ ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen. Das Plangebiet liegt südlich des Gemeindeteils Schönermark und umfasst eine Fläche von ca. 77,5 ha, welche derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die Flurstücke 25/2, 26 (teilweise), 174, 22/1, 18, 16, 17/2, 15, 14, 13, 12 und 10 (teilweise) der Flur 3.

Gleichzeitig wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark eingeleitet (Parallelverfahren).

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „PVA Schönermark-Süd“ und der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark sind identisch. Dieser ist in der folgenden Übersichtskarte ersichtlich:

 

B-Plan Schönermark-Süd

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplans „PVA Schönermark-Süd“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 28.03.2022 bis einschließlich 06.05.2022 während der folgenden Sprechzeiten

 

Montag            08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag          08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch          08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag      08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag             08.00 – 12.00 Uhr

 

im Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstr. 6, 16848 Neustadt (Dosse) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung unter

Tel.: 033970/95-219 oder per E-Mail an möglich.

 

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Homepage www.neustadt-dosse.de und auf dem Landesportal unter www.uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar:

Unterlagen:

  • Bebauungsplan „PVA Schönermark Süd“ mit Begründung, Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Stand: Januar 2022
  • Zug- und Rastvögel Herbstzug, Ingenieurbüro Ellmann & Schulze, Stand: Dezember 2021
  • Artenschutzrechtliches Fachgutachten Bebauungsplan „Solarpark Schönermark-Süd“, Ingenieurbüro Ellmann & Schulze, Stand: Juli 2021
  • Umweltbezogene Stellungnahmen:

A    Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanung vom 19.07.2021

B    Stellungnahme des Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom 20.07.2021, 13.08.2021

C    Stellungnahme des Landesbetriebs Forst Brandenburg Oberförsterei Neustadt vom 29.06.2021

D     Stellungnahme des Landesbüros anerkannte Naturschutzverbände GbR- „Haus der Natur“ vom 19.07.2021

Aussagen zu wesentlichen umweltrelevanten Belangen nach Schutzgütern:

Schutzgut Fläche,

  • Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen in der Begründung, dem Umweltbericht sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

 

Schutzgut Boden,

  • Aussagen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie in der Stellungnahme B
  • Hinweis zu Bodendenkmalen in der Stellungnahme B

 

Schutzgut Wasser, 

  • Aussagen zur Versickerung des Niederschlagswassers in der Begründung, dem Umweltbericht und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Hinweis zum Trinkwasserschutzgebiets „Wasserversorgungsanlage Gemeinde Stüdenitz, Quelle Stüdenitz (Code DE_PD_2053100011)“ im Umweltbericht

 

Schutzgut Klima / Luft,

  • Aussagen zur bioklimatischen und lufthygienischen Funktion im Umweltbericht und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

 

Schutzgut Arten / Biotope / biologische Vielfalt,

  • Hinweis auf die angrenzende Obstbaumallee im Norden in der Stellungnahme B und im Umweltbericht
  • Hinweis auf angrenzende Waldflächen in der Stellungnahme C und im Umweltbericht
  • Aussagen zum Vorkommen und Umgang schutzrelevanter Arten in den Begründungen, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Artenschutzfachbeitrag, artenschutzrechtlichen Fachgutachten
  • Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen der Natur und Landschaft in der Begründung, dem Umweltbericht und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.

 

Schutzgut Landschaftsbild,

  • Hinweis zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiets „Westhavelland“ in der Stellungnahme B und D und dem Umweltbericht
  • Aussagen zum Umgang mit dem Landschaftsbild in der Begründung und dem Umweltbericht
  • Forderung zur Höhenbegrenzung der PV-Anlagen in der Stellungnahme B
  • Hinweise zum Erhalt des Landschaftsbildes in der Stellungnahme B
  • Hinweis zum Landschaftsplan in der Stellungnahme B

 

Schutzgut Mensch,

  • Forderung zur Prüfung des Standorts aufgrund der wegfallenden landwirtschaftlichen Fläche in der Stellungnahme B und D
  • Hinweis auf das landwirtschaftliche Vorranggebiet Kyritzer Platte in der Stellungnahme B
  • Aussagen zur Blendwirkung in der Begründung, dem Umweltbericht sowie der Stellungnahme B.
  • Zur Betrachtung der Erholungsfunktion des Geltungsbereichs im Umweltbericht sowie der Stellungnahme B

 

Schutzgut Kultur- und Sachgüter,

  • Forderung der genaueren Betrachtung zur Überformung der Kulturlandschaft in der Stellungnahme A

 

Während der Auslegungszeit wird jedermann Gelegenheit gegeben, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail unter Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Neustadt (Dosse), 25.02.2022

 

gez.: A. Schumacher

Amtsdirektor