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Beantragung Personalausweis/ Reisepass

Ausweispflicht in Deutschland

Nach § 1 PAuswG (Personalausweisgesetz) sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs 1 Grundgesetz verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald Sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

 

Personalausweis

Gebühr: unter 24 Jahre – 27,60 EUR          Gültigkeit 6 Jahre

                     ab 24 Jahre – 46,00 EUR          Gültigkeit 10 Jahre

 

erforderlich Unterlagen:

● aktueller Personalausweis oder Reisepass

● Geburts- bzw. Eheurkunde sofern nicht schon bei Anmeldung oder vorheriger Beantragung vorgelegt

 

 

Im Einwohnermeldeamt wird auch ein Fotoservice angeboten. 

Ab dem 01.05.2025 können aufgrund einer Gesetzesänderung keine papiergebundenen Lichtbilder mehr angenommen werden. Ausschließlich digitale Lichtbilder dürfen für die Beantragung genutzt werden.

 

Lichtbild ohne Ausdruck digital:          8,90 EUR

Lichtbild mit Ausdruck:                       10,90 EUR

 

 

Aufnahme von Fingerabdrücken:

● ab 6 Jahre müssen Fingerabdrücke aufgenommen werden

 

 

Reisepass

Gebühr: unter 24 Jahre – 37,50 EUR          Gültigkeit 6 Jahre

                     ab 24 Jahre – 70,00 EUR          Gültigkeit 10 Jahre

 

erforderlich Unterlagen:

● aktueller Personalausweis oder Reisepass

● Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

● Geburts- bzw. Eheurkunde sofern nicht schon bei Anmeldung oder vorheriger Beantragung vorgelegt

 

Aufnahme von Fingerabdrücken:

● ab 6 Jahre müssen Fingerabdrücke aufgenommen werden 

Herstellungszeit:        min. 4 Wochen

 

Expressverfahren: Zuschlag in Höhe von 32,00 EUR, Rücklieferung innerhalb 5 Werktage

 

Kinderreisepass

Zum 01.01.2024 weggefallen! Es ist ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

  

Vorläufiger Personalausweis

Gebühr: 10,00 EUR  Gültigkeit max. 3 Monate

 

erforderlich Unterlagen:

● aktueller Personalausweis oder Reisepass

● Geburts- bzw. Eheurkunde sofern nicht schon bei Anmeldung oder vorheriger Beantragung vorgelegt

Aufnahme von Fingerabdrücken:

● keine 

Herstellungszeit:        Vorortausstellung 

 

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur bei glaubhaft gemachter Eilbedürftigkeit ausgestellt, beispielsweise wenn der Antragsteller sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes bzw. Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. 

Gebühr: 26,00 EUR              Gültigkeit max. 1 Jahre

                     

erforderlich Unterlagen:

● aktueller Personalausweis oder Reisepass

● Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

● Geburts- bzw. Eheurkunde sofern nicht schon bei Anmeldung oder vorheriger Beantragung vorgelegt

● geeigneter Nachweis (z.B. Buchungsbestätigung, Flugtickets etc.) für eine kurzfristig anstehende Reise 

 

Aufnahme von Fingerabdrücken:

● keine 

Herstellungszeit:        Vorortausstellung ggf. mit Abholvereinbarung

 

Hinweis für die Beantragung von Dokumenten für Minderjährige:

● Kinder müssen bei der Beantragung mit anwesend sein

● Ab 10 Jahre müssen Kinder in den Dokumenten unterschreiben

● Ab 6 Jahre werden Fingerabdrücke aufgenommen

● Beide Sorgeberechtigten müssen bei der Beantragung anwesend sein (bei Personalausweis bis  16 Jahre, bei Reisepass bis 18 Jahre) ggf. durch Zustimmungserklärung bei getrenntlebenden Sorgeberechtigten oder wegen begründeter Verhinderung

 

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.

 

 GebührGültigkeit
   
Personalausweis unter 24 Jahre27,60 Euro6 Jahre
Personalausweis über 24 Jahre46,00 Euro10 Jahre
Expresszuschlag32,00 Euro 
Vorläufiger Personalausweis10,00 Euromax. 3 Monate gültig, nur in Ausnahmefällen
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr70,00 Euro10 Jahre
Expresspass ab dem 24. Lebensjahr92,00 Euro10 Jahre
Reisepass mit 48 Seiten82,00 Euro10 Jahre
vor dem 24. Lebensjahr37,50 Euro6 Jahre
Expresspass vor dem 24. Lebensjahr69,50 Euro6 Jahre
Reisepass mit 48 Seiten59,50 Euro6 Jahre
vorläufiger Reisepass26,00 Euro1 Jahr (nur im Ausnahmefall wenn von der Buchung bis zum Reiseantritt die Herstellung eines (elektronischen) Reisepasses nicht garantiert werden kann. Nachweise erforderlich)

Im Einwohnermeldeamt wird auch ein Fotoservice angeboten. 

Ab dem 01.05.2025 können aufgrund einer Gesetzesänderung keine papiergebundenen Lichtbilder mehr angenommen werden. Ausschließlich digitale Lichtbilder dürfen für die Beantragung genutzt werden.

 

Lichtbild ohne Ausdruck digital:          8,90 EUR

Lichtbild mit Ausdruck:                       10,90 EUR

 

Rechtsgrundlage
Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt auf Grundlage der §§ 4 ff. Passgesetz.
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)

 

Weitere Informationen
Beantragung von Personaldokumenten

Zustimmungserklärung
Datenschutzgrundverordnung - Personalausweis
Datenschutzgrundverordnung - Reisepass

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

Hinweis Ausweisbefreiung

 

 

Kontakt

Tel: 033970/ 95210

Tel: 033970/ 95214

E-Mail: