Kinderreisepass
Informationen
Für alle deutschen Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass beantragt werden.
Der Pass wird für 1 Jahr ausgestellt und kann um ein Jahr verlängert werden, wenn das Dokument gültig ist (max. bis keine Eintragungen mehr möglich sind oder das Kind das 12. LJ vollendet hat) . Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich!
Kinderreisepässe gelten bis zum 12. Lebensjahr.
Achtung! Kinderreisepässe werden von einzelnen Staaten nicht anerkannt (z.B. USA)
Unterlagen
- Personalausweise/Reisepässe der Sorgeberechtigten
- soweit vorhanden alter Ausweis des Kindes
- Lichtbild, Augenfarbe, Größe des Kindes
- ab dem 10. Lebensjahr besteht Unterschriftspflicht Geburtsurkunde des Kindes
Bearbeitungszeit
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt.
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 EUR.
Die Gebühren sind vor Ort bar zu entrichten!
Bitte beachten Sie auch:
Reiseinformationen bzw. die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes können Sie selbst
auf der Homepage des "Auswärtigen Amtes" jederzeit abrufen.
Link: http://www.auswaertiges-amt.de/
Weitere Informationen
Kontakt
Tel: 033970/ 95210
Frau Hesse
Tel: 033970/95226
E.Mail: