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Lagerfeuer/Brauchtumsfeuer/Osterfeuer

Informationen

 

Anmeldepflichtig sind Holzfeuer (Brauchtumsfeuer/Osterfeuer ab einem Durchmesser von mehr als einem Meter, kleinere Holzfeuer sind genehmigungsfrei. Für eingetragene Vereine ist das Anmelden eines Feuers kostenfrei. Für Genehmigungen an alle anderen Personen und Unternehmen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 70,00 Euro erhoben. Diese Gebühr wurde durch das Land Brandenburg durch die Änderung der Gebührenordnung festgesetzt.

 

Zulässig sind die Osterfeuer entweder am Gründonnerstag oder am Karsamstag. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie ab der Waldbrandgefahrenstufe 4 sind keine Holzfeuer erlaubt. Es gelten die übrigen Bestimmungen des Landes Brandenburg zum Verbrennen im Freien.

 

Informationen zum Abbrennen von Holzfeuer im Freien

 

Formulare

 

Antrag auf Ausnahmegenehmigung

 

Kontakt

Tel: 033970/ 95226

E-Mail: