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Namensänderung

Informationen
 

Die Bürger müssen persönlich erscheinen. Es muss eine stichhaltige Begründung vorliegen.
Betrifft die Beantragung die ganze Familie, kann ein Familienmitglied den Antrag stellen,
wobei alle durch Unterschrift den Antrag bestätigen müssen.

 
Unterlagen
  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes des Wohnsitzes

  • bei Personen über 14 Jahren ein neu beantragtes Führungszeugnis

  • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages der betreffenden Person (erhältlich am Geburtsort – Standesamt)

  • Einkommensnachweis in Kopie


Kosten
 

Gebühren werden von der Namensänderungsbehörde je nach Einkommen festgelegt.

 

Kontakt

Frau Peter

Tel: 033970/ 95241

E-Mail: