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Aufgrabegenehmigungen

Informationen

 

  • Kommunale Straßen, Wege und Plätze sind ein bedeutendes öffentliches Vermögen. Substanzerhaltung ist somit ein wichtiges Thema. Aufbrüche sind aus diesem Grund genehmigungspflichtig.
 
Kontakt

Frau Schütte

Tel: 033970/ 95218

Herr Goldberg

Tel. 033970/95212

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