Aufgrabegenehmigungen
Informationen
- Kommunale Straßen, Wege und Plätze sind ein bedeutendes öffentliches Vermögen. Substanzerhaltung ist somit ein wichtiges Thema. Aufbrüche sind aus diesem Grund genehmigungspflichtig.
Kontakt
Frau Schütte
Tel: 033970/ 95218
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