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Durchführung der Standfestigkeitsprüfung von Grabmalanlagen auf den kommunalen Friedhöfen Amt Neustadt (Dosse)

30. 01. 2025

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat der Friedhofsträger die Aufgabe alle Grabmale auf deren Standfestigkeit, gemäß VSG 4.7 § 9 der SVLFG (Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien) zu überprüfen, um etwaige Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können. 

 

Die Fachfirma BSK Torsten Köster wird die Prüfung der Grabmale übernehmen. 

Die Zeiten sind der Anlage zu entnehmen. 

 

Bitte beachten! Die Anfangszeit des ersten Friedhofs ist fest. Die weiteren Zeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnissen geringfügig verändern. 

 

Der Prüfungsablauf wird nachvollziehbar dokumentiert. Bei Feststellung von Mängeln wer den die Nutzungsberechtigten mittels Aufkleber und einem entsprechenden Anschreiben hier von in Kenntnis gesetzt. 

 

Die Beseitigung der Gefahr muss durch Auftrag an eine fachgerechte Firma innerhalb eines Monats behoben werden. 

 

Dies ist dem Amt Neustadt (Dosse), Friedhofsverwaltung, Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), unter Vorlage der Dokumentation der Prüfungsabnahme anzuzeigen.