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Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg seit dem 01.07.2024

Amt Neustadt (Dosse), den 28. 03. 2025

Am 25.06.2024 hat das Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung erlassen, welche bereits seit dem 01.07.2024 in Kraft getreten ist und im gesamten Land Brandenburg gilt. Doch was bedeutet das für Sie als Hundehalter? Hier eine Kurzfassung:

  • Es gibt nur noch eine Unterteilung in (nicht gefährliche) Hunde und gefährliche Hunde.

  • Die größte Veränderung ist die Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht, nun für alle Hunde ab der 8. Woche. Vorher galt diese erst ab 20 Kg bzw. 40 cm Widerristhöhe oder für gefährliche Hunde. Die kostenpflichtige Registrierung/Anzeige ist nun bei allen Hunden gegenüber den Ordnungsbehörden, zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung, vorzunehmen. Auch bereits existierende Hunde, die bislang nur steuerlich, jedoch nicht ordnungsbehördlich gemeldet sind, müssen ordnungsbehördlich nachgemeldet werden.

  • Jeder Hund ist mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gem. ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen.

  • Neu geregelt ist außerdem die landesweite Pflicht, dass durch das Tier verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen sind.

  • Die Grundsätze zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang sind vergleichbar der alten Regelungen.

 

Die Übergangsfrist betrug 6 Monate, somit mussten bis zum 31.01.2025 alle Hundebesitzer Ihrer Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht nachkommen. Sofern Sie der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht nicht nachkommen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000,- € geahndet werden kann.

 

Einen Vordruck für die ordnungsbehördliche Anmeldung finden Sie hier

 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für eine ordnungsbehördliche Anzeige der Haltung eines Hundes eine Gebühr fällig wird. Nach Tarifstelle 8.4.1 der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und Kommunales liegt diese Gebühr bei 15-300,- €. Die Gebührenordnung ist rückwirkend ab dem 24.09.2024 bindend. Das Amt Neustadt (Dosse) hat die Gebühr für die Anzeige der Hundehaltung auf 15,- € festgesetzt. 

 

Ihr Ordnungsamt

Amt Neustadt (Dosse)

 

 

Bild zur Meldung: Foto von einem Hund Eddie