Leinenpflicht für Hunde
Auf öffentlichen Verkehrsflächen und in Anlagen werden vermehrt Hunde, die nicht angeleint herumlaufen, festgestellt.
Gemäß der Stadtordnung der Stadt Neustadt (Dosse) sowie der Gemeindeordnungen der amtsangehörigen Gemeinden besteht auf öffentlichen Verkehrsflächen und in Anlagen eine Pflicht zum Anleinen von Hunden.
Die Besitzer von Hunden werden aufgefordert, Ihre Hunde an der Leine zu führen.
Bei festgestellten Zuwiderhandlungen müssen die Hundehalter mit der Ahndung durch eine Verwarnung bzw. einem Bußgeld rechnen.
Ordnungsamt
Amt Neustadt (Dosse)
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