Informationen aus dem Einwohnermeldeamt zur Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen (ePass)
Für Personen, die bei Antragstellung unter 24 Jahren sind/waren: 6 Jahre
Für Personen, die bei Antragstellung 24 Jahre und älter sind/waren: 10 Jahre
Bildquelle: Bundesdruckerei Enddatum der Gültigkeit
Beantragung
Die Dokumente können nicht verlängert werden sondern müssen neu beantragt werden.
Eine schriftliche oder Online-Beantragung ist nicht möglich. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist auch nicht möglich. Dies muss durch persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt erfolgen, da die Eintragungen mit dem Antragsteller auf Richtigkeit abgestimmt werden, die Unterschrift vor Ort zu setzen ist sowie die Fingerabdrücke aufzunehmen sind.
Die Fingerabdrücke sind seit 01.11.2007 nach Passgesetz (PassG) und seit 01.08.2021 nach Personalausweisgesetz (PAuswG) Pflicht. Die Aufnahme erfolgt bei allen Personen ab 6 Jahren.
Ausweispflicht in Deutschland
Nach § 1 PAuswG (Personalausweisgesetz) sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs 1 Grundgesetz verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald Sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Wer jedoch mit Kindern unter 16 Jahren verreist, muss die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes beachten. Die Informationen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de
Für Kinder sind folgende Dokumente ausstellbar ab 01.01.2024:
Personalausweis bzw. Reisepass (6 Jahre gültig, keine Verlängerung oder Aktualisierung möglich)
Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert.
Nach § 9 PAuswG werden Personalausweise nur auf Antrag ausgestellt.
Ordnungswidrig handelt nach § 32 PAuswG, wer
entgegen § 1 PAuswG einen Ausweis nicht besitzt
entgegen § 1 PAuswG einen Ausweis nicht vorlegt oder einen Abgleich mit dem Lichtbild nicht ermöglicht
entgegen § 9 PAuswG einen Antrag nicht oder nicht rechtzeitig stellt
entgegen § 9 PAuswG eine Angabe nicht richtig macht
usw.
Das Einwohnermeldeamt möchte dementsprechend darauf hinweisen, dass die Meldebehörde nicht verpflichtet ist, auf den Ablauf der Personaldokumente schriftlich hinzuweisen. Die Pflicht besteht beim Ausweisinhaber rechtzeitig ein neues Dokument zu beantragen.
Herstellungszeit
Von Beantragung bis zur Zurücklieferung von der Bundesdruckerei müssen für
einen Personalausweis: 2-3 Wochen , max 4 Wochen
einen Reisepass(ePass): 3-4 Wochen, max. 6 Wochen
Expressreisepass: innerhalb von 3 – 5 Werktagen
eingeplant werden.
Gebühren
Personalausweis: unter 24 Jahre - 27,60 EUR; über 24 Jahre - 46,00 EUR
Reisepass(ePass): unter 24 Jahre - 37,50 EUR; über 24 Jahre - 70,00 EUR
Expresszuschlag für Reisepass: 32,00 EUR
vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR (max 3 Monate gültig, nur in Ausnahmefällen)
vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR (max 1 Jahr gültig, nur im Ausnahmefall wenn von der
Buchung bis zum Reiseantritt die Herstellung eines (elektronischen) Reisepasses nicht garantiert werden kann. Nachweise erforderlich)
Im Einwohnermeldeamt wird auch ein Fotoservice angeboten.
Ab dem 01.05.2025 können aufgrund einer Gesetzesänderung keine papiergebundenen Lichtbilder mehr angenommen werden. Ausschließlich digitale Lichtbilder dürfen für die Beantragung genutzt werden.
Lichtbild ohne Ausdruck digital: 8,90 EUR
Lichtbild mit Ausdruck: 10,90 EUR
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