Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Aktuelle Info zu Eheschließungen

13. 05. 2020

Aktuelle Info zu Eheschließungen

 

Eheschließungen finden weiterhin nur am Behördenstandort (Trauraum) statt.

Insgesamt können unter Einhaltung der Abstandsregeln 14 Personen teilnehmen, d.h. das Ehepaar sowie 12  Gäste.

Zu den erlaubten Gästen zählen die Eltern, Kinder und Geschwister der Eheschließenden sowie, wenn gewünscht, zwei Trauzeugen. Als Trauzeugen können weitere Familienangehörige oder Freunde der Eheschließenden benannt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!