Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Pressemitteilung Grippeschutzimpfungen

15. 10. 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend erhalten Sie eine Pressemitteilung des Landkreises über das Angebot des Gesundheitsamtes für Grippeschutzimpfungen mit der Bitte um Veröffentlichung auf Ihren Kanälen.

Wie bereits in der Vergangenheit, besteht auch in diesem Jahr für die Menschen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin die Möglichkeit, sich nicht nur bei den Hausärzt:innen, sondern auch beim Gesundheitsamt des Landkreises die Grippeschutzimpfung entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) geben zu lassen.

Ab Mittwoch, 20. Oktober 2021, bis mindestens Ende Januar 2022 werden dazu Termine in den Räumen des Gesundheitsamtes an der Neustädter Straße 13 in Neuruppin angeboten. Geimpft wird an folgenden Tagen: Montags von 10 bis 11 Uhr, mittwochs von 14 bis 15 Uhr sowie donnerstags zwischen 10.30 und 11.30 Uhr. Für die Grippeschutzimpfungen ist eine Anmeldung erforderlich. Die Terminvergabe erfolgt über die Hotline 03391-6885387 oder online auf www.opr.de.

Auf der Internetseite des Landkreises sind auch der Aufklärungsbogen sowie Informationsmaterial zur jährlichen Grippeschutzimpfung zu finden.

Zum Impftermin werden die Impfwilligen gebeten, ihr Impfbuch, die Versichertenkarte und möglichst den ausgefüllten Aufklärungsbogen sowie einen Kugelschreiber mitzubringen.

Bei Versicherten folgender Kranken- und Ersatzkassen (AOK-Nordost – Die Gesundheitskasse, Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hKK), HEK (Hanseatische Krankenkasse), BKK Landesverband Mitte, IKK Brandenburg und Berlin, Knappschaft sowie Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG))  erfolgt die Abrechnung mit den Kassen direkt. Alle übrigen Impfwilligen (z.B. Versicherte in privaten oder anderen nicht in der Liste verzeichneten Krankenkassen) werden gebeten, per EC-Karte vor Ort die Impfung zu bezahlen. Gegebenenfalls erfolgt eine Rückerstattung der Kosten über die jeweilige Krankenkasse.  

Im Gesundheitsamt müssen beim Impftermin die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Dazu gehört auch, dass das Tragen eines Mund-Nasenschutzes Pflicht ist.