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Leinenpflicht für Hunde gilt auf öffentlichen Verkehrsflächen im gesamten Amtsgebiet

Auf öffentlichen Verkehrsflächen und in Anlagen werden vermehrt Hunde, die nicht angeleint herumlaufen, festgestellt. 

 

Nach der Stadtordnung der Stadt Neustadt (Dosse) sowie der Gemeindeordnungen der amtsangehörigen Gemeinden besteht auf öffentlichen Verkehrsflächen und in Anlagen eine Pflicht zum Anleinen von Hunden. 

 

Die Besitzer von Hunden werden aufgefordert, Ihre Hunde an der Leine zu führen.  

 

Bei festgestellten Zuwiderhandlungen müssen die Hundehalter mit der Ahndung durch eine Verwarnung bzw. einem Bußgeld rechnen.

 

 

Ordnungsamt

Amt Neustadt (Dosse)

 

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Veröffentlichung

Mo, 25. März 2024

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